AKTUELLES
AKTUELLES
Jahreskarte fränkische Seenplatte
Lieber Fischerkameraden,
liebe Fischerkameradinnen,
wie jedes Jahr haben wir auch diesmal wieder die Möglichkeit über den Verband die Jahreskarte für die Fränkische Seenplatte zu organisieren. Wer eine Jahreskarte für die fränkische Seenplatte möchte, bitte dies bis zum 15.12.2020 per Mail an info@sav-burgheim.de melden. Details sind auf der Homepage des Fischereiverbandes Mittelfranken zu finden https://fv-mfr.de/das-fraenkische-seenland/
Letztmaliger Ausgabetermin
Servus Kameraden*innen,
wie im Rundschreiben angekündigt werden wir für dieses Jahr noch einmal die Sammelerlaubnisscheine an der Fischerhütte ausgeben. Dies für diejenigen die auch vom postalischen Versand, den wir heuer ausnahmsweise durchgeführt haben, keinen Gebrauch gemacht haben. Die Ausgabe ist für
Entzug der Sammelerlaubnisscheine
Eindringliche Warnung hinsichtlich der Missachtung vereinsinterner Regelungen. S. auch: http://sav-burgheim.de/?AKTUELLES&realblog_id=15
Information zur aktuellen Lage für 2020
aufgrund der aktuellen Lage und anhaltenden Beschränkungen wegen Covid-19 möchten wir unsere Mitglieder über die weitere Vorgehensweise und Tätigkeiten im Verein informieren.
Ausgabe verbliebener Sammelerlaubnisscheine 2020
Für all diejenigen die den letzten Ausgabetermin 2020 wahrnehmen wollten und diesbezüglich noch nicht im Besitz der Sammelerlaubnisscheine sind bieten wir, nach Verlängerung der Ausgangsbeschränkung folgende EINMALIGE Lösung an:
Sendet uns einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag ans Fischerheim: SAV Burgheim, Am Steingraben 1f, 86666 Burgheim unter Beilegung Eures Fangblattes und versehen mit der Angabe ob Ihr auch die Bachkarte benötigt. Wir werden die Dokumente Euch dann im beigelegten Umschlag zusenden! Bitte bedenkt das wir ohne Rücksendung des Fangblattes für 2019 die Erlaubnisscheine nicht ausgeben können! Diese einmalige Ausnahmeregelung gilt bis Ende der Ausgangsbeschränkung bzw. endet vor dem letzten Ausgabetermin!
Alternativ werden wir selbstverständlich noch einmal letztmalig die Fischerhütte zur Ausgabe der Dokumente öffnen, dies selbstverständlich erst nach Rücknahme der Ausgangsbeschränkung.