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SAV Burgheim e.V.

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GEWÄSSER

Hier findet Ihr eine Vorstellung unserer befischbaren Vereinsgewässer - siehe Gewässerkarten. Diese reichen von kleineren und größeren Baggerseen und Weiher über unsere Bachstrecken bis hin zu einem Abschnitt der Donau bei Altisheim/ Genderkingen. Für den Sportsee Nr. 5 sind Tageskarten erhältlich, für die Donaustrecke Tages- und Jahreskarten, nähere Informationen auf den folgenden Seiten.

Zu den Vereinsgewässern zählen die Seen Sportsee Nr. 5, Badesee, Staatsgutweiher, Flurbereinigungsweiher, Mooser Weiher, Gemeindeweiher, außerdem noch die Donau bei Altisheim als großes Fließgewässer und die kleinen Fließgewässer Marktmüllerwasser, Freiach, Friedberger Ach und Fallach.

Die einzelnen Gewässer und deren Beschreibungen können über die Menüleiste ausgewählt und nachgelesen werden. Auch könnt ihr hier die Übersichtskarten unserer Gewässer herunterladen: Übersichtskarten aller Gewässer

Allgemeine Bestimmungen zu den Gewässern

Es gelten an allen Gewässern die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten.

Bootsbefahrung
Eine Bootsbefahrung der Gewässer Sportsee Nr. 5, Badesee und Donau Altisheim ist für Vereinsmitglieder nur mit Ruderbooten möglich.Das Befahren mit E-Motoren ist verboten, genauso wie eine Lagerung der Boote an und in den Gewässern.
Eine Befahrung der Donau ist auch durch Tageskarteninhaber möglich. Die Bootsbefahrung des Badesees ist für Tageskarteninaber nicht gestattet und der Sportsee Nr. 5 AUSSCHLIESSLICH in Begleitung eines aktiven Vereinsmitgliedes. Die näheren Bestimmungen können den einzelnen Gewässerpunkten entnommen werden.
 
Tageskarten
Die Donaustrecke bei Altisheim und der Sportsee Nr. 5 sind auch für Gastfischer zugänglich.
Die Verkaufsstellen der Tageskarten sind unter dem Menüpunkt „Tages- und Jahreskarten“ aufgelistet.
Für die kleinen Fließgewässer werden Tageskarten nur noch an Vereinsmitglieder ausgegeben. Die Tageskarten können bei Abholung der Jahreskarten angefordert werden. Die Anzahl der jährlichen Begehungen je Vereingsmitglied sind limitiert.
 
Zelten, Grillen, Lagerfeuer
Unsere Gewässer befinden sich weitestgehend in Landschaftsschutzgebieten oder Bereichen die der FFH-Richtlinie unterliegen. Jegliches Campen, offene Feuerstellen und dergleichen sind nicht gestattet. Einseitig offener Witterungsschutz oder Schirme sind zulässig, Speisen können mittels Gaskocher erwärmt werden.
 
Sonstiges:
Die Wasserqualität als Badegewässer wird durch das Gesundheitsamt überwacht, die Klassifizierung (ständig "Ausgezeichnete Badewasserqualität") ist hier für die geprüften Gewässer aktuell abrufbar: http://www.neuburg-schrobenhausen.de/index.php?id=698,92